Stefan Volpert

Bürgermeisterwahl Lenzkirch

Datum: 5 Juli, 2026
Ganztägiges Event

Quellenangabe: https://www.lenzkirch.de/verwaltung-und-politik/kommunalpolitik/oeffentliche-bekanntmachungen?c7-item=43585346

"Öffentliche Bekanntmachung der Wahl

des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin

Wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers, wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Lenzkirch notwendig.

Die Wahl findet statt am Sonntag, 05.07.2026.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, 26.07.2026.

Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.

Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält die Gemeindeverwaltung Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch - Bürgerbüro, bereit.

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag 14.06.2026 beim Gemeindeverwaltung Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch, eingehen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.

Lenzkirch, 13.05.2026

Andreas Graf"

Öffentliche Kandidatenvorstellung der Gemeinde Lenzkirch

Datum: 22 Juni, 2026
Uhrzeit: 19:00
Ort: Festhalle Lenzkirch

Die Gemeinde Lenzkirch gibt folgende Hinweise zum Ablauf:

• Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses stellen sich die Kandidaten zum Bürgermeister in Lenzkirch in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung bzw. der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss vor.

• Für die persönliche Vorstellung stehen jedem/jeder Kandidierenden maximal 10 Minuten Redezeit zur Verfügung.

• Im Anschluss an die Einzelvorstellungen nehmen alle Kandidierenden gemeinsam auf der Bühne Platz und die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Gelegenheit, Fragen an die Kandidierenden zu richten.

Pro Bürgerin bzw. Bürger sind höchstens zwei Fragen zulässig. Die Antwortzeit der Kandidierenden ist auf maximal zwei Minuten je Antwort begrenzt.

 • Diskussionen zwischen Fragestellenden und Kandidierenden sowie zwischen den Kandidierenden untereinander sind nicht zugelassen.

 • Im Nebenraum „Bauernstube“ wird durch den Pächter ein Getränkeverkauf angeboten. Alkoholische Getränke werden erst nach Abschluss des offiziellen Teils ausgeschenkt.

 • Im Anschluss an die offizielle Veranstaltung werden Stehtische aufgestellt, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, mit den Kandidierenden persönlich ins Gespräch zu kommen.

https://www.lenzkirch.de/unsere-gemeinde/ueber-lenzkirch/aktuelles?c7-item=43855203

Informationsveranstaltung Hotelneubau Windgfällweiher Köhlerei

Datum: 18 Mai, 2026
Uhrzeit: 18:00
Ort: Lenzkircher Festhalle

Nach dieser Veranstaltung ist erneut klar geworden, dass ich die weitere Entwicklung am Windgfällweiher als Bürgermeister aufmerksam begleiten werde.

Bei sensiblen Projekten in landschaftlich besonders wertvollen Bereichen braucht es einen verantwortungsvollen Ausgleich zwischen Tourismus, Natur, Landschaftsbild und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

Die Aufgabe der Verwaltung besteht dabei darin, bereits in der Planungsphase alle betroffenen Belange sorgfältig zu prüfen, transparent abzuwägen und die Bürgerschaft frühzeitig einzubeziehen. Nur so entstehen Entscheidungen, die langfristig Akzeptanz finden und der Gemeinde dienen.